Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Peak Drive Cars
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Peak Drive Cars (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter von Fahrzeugen. Sie sind integraler Bestandteil jedes Mietvertrages.
A. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
1.Zustandekommen des Mietvertrages: Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Unterzeichnung beider Parteien zustande. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2.Widerrufsrecht: Für Mietverträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
3.Mieter und berechtigte Fahrer: Als Mieter können eine oder mehrere im Mietvertrag namentlich genannte Personen auftreten. Der Mieter ist berechtigt, den Mietwagen an eine im Mietvertrag namentlich aufgeführte Person als berechtigten Lenker zu überlassen. Das Mindestalter für Mieter und berechtigte Fahrer beträgt 19 Jahre, und der Führerschein muss seit mindestens einem Jahr gültig sein. Sofern der Mietvertrag dem Mieter gestattet, einen Lenker selbst zu bestimmen, obliegt es dem Mieter, diesen sorgfältig auszuwählen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Lenker im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug ist und alle damit verbundenen Auflagen erfüllt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Mietwagens an Dritte, die nicht im Mietvertrag genannt sind, ist untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
B. Allgemeine Bestimmungen
1.Dokumentenvorlage: Bei Fahrzeugübergabe hat der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis, ein vom Vermieter akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis vorzulegen. Kann der Mieter diese Dokumente nicht bereitstellen, ist der Vermieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Entstandene Schäden und Kosten sind vom Mieter zu tragen.
2.Fahrzeugzustand und Betankung: Das Fahrzeug wird in einwandfreiem, mängelfreiem und vollgetanktem Zustand übergeben. Eventuelle Schäden oder Abweichungen werden im Übergabeprotokoll dokumentiert. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Bei nicht vollgetankter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die Betankung selbst vorzunehmen und dem Mieter die Kosten hierfür in Höhe von [Betrag] EUR pro Liter fehlenden Kraftstoffes in Rechnung zu stellen. Kraftstoffkosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
3.Wesentliche Vertragsbestandteile: Alle Angaben des Mieters zu den für den Mietvertrag relevanten Umständen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter versichert insbesondere seine Zahlungsfähigkeit für den vereinbarten Mietpreis.
4.Alkohol- und Drogenverbot: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich im nüchternen Zustand und ohne jeglichen Einfluss von Drogen zu führen.
5.Nutzungsbeschränkungen: Das Fahrzeug darf nicht für sportliche Zwecke, Rennen oder Wettkämpfe jeglicher Art verwendet werden.
6.GPS-Ortung: Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
7.Abstellung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug ist ausschließlich in abschließbaren Garagen oder auf sicheren, bewachten Parkplätzen abzustellen.
8.Haftung für Lenker: Der Mieter erklärt, dass alle von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme von Verpflichtungen, auch im Namen und mit Vollmacht für die berechtigten Lenker des Mietwagens erfolgen und somit für diese bindend sind.
9.Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu behandeln und zu überwachen. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit, des Ölstands, des Reifendrucks sowie die Einhaltung der im Fahrzeugschein angegebenen Daten (z.B. zulässige Personenzahl, Belastbarkeit) und die Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl und Einbruch.
10.Gebietsbeschränkung: Das Fahrzeug darf nur innerhalb von [Länder, z.B. Deutschland und Österreich] genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
11.Verbotene Fahrweisen: Das Ausschalten der Traktionskontrolle, Launch-Control-Starts, Drifts und Burnouts sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden folgende Pauschalen fällig:
•Launch-Control-Fahrt: [Betrag] EUR pro Vorfall.
•Burnouts/Drifts mit nachweislich gesunkener Profiltiefe: [Betrag] EUR pro 0,5 mm Profiltiefenveränderung. Bei einer Profiltiefenveränderung, die eine Weitervermietung des Fahrzeugs unmöglich macht, wird der komplette Hinterreifensatz sowie der Mietausfall in Rechnung gestellt.
12.Fahrzeugreinigung: Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand (innen und außen) zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung werden die Reinigungskosten sowie der Mietausfall (falls das Fahrzeug nicht termingerecht weitervermietet werden kann) dem Mieter in Rechnung gestellt.
13.Technische Überprüfung: Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug bis zu 2 Jahre nach der Miete technisch zu überprüfen, um die ordnungsgemäße Nutzung festzustellen. Im Falle eines Schadens wird geprüft, ob unsachgemäßer Umgang des Mieters ursächlich war. Bei unsachgemäßem Umgang trägt der Mieter die vollen Reparaturkosten.
14.Datenspeicherung: Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Mieter mit der Speicherung, Führung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
15.Verkehrsverstöße: Alle Verkehrsstrafen, Ordnungswidrigkeiten und ähnliche Vergehen werden dem Mieter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr und Spesen des Vermieters in Rechnung gestellt.
16.Einweisung und Fahrerfahrung: Mieter und Fahrer bestätigen, vor Fahrtantritt in die Bedienung der PS-starken Mietfahrzeuge eingewiesen und geschult worden zu sein. Nur Mieter oder Fahrer mit ausreichender Erfahrung im Umgang mit solchen Fahrzeugen dürfen diese nutzen. Fahranfänger und unerfahrene Verkehrsteilnehmer sind von der Nutzung ausgeschlossen.
17.Führerscheinentzug: Ein Führerscheinentzug oder der Verlust der Lenkberechtigung berechtigt nicht zur Auflösung des Mietvertrages.
C. Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen
1.Mietzeitende: Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine fortgesetzte Nutzung des Fahrzeugs nach Mietzeitende führt nicht zu einer automatischen Verlängerung des Mietverhältnisses.
2.Rückgabepflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung, die eine Sonderreinigung erfordert, leistet der Mieter Schadensersatz.
3.Mietvertragsverlängerung: Eine beabsichtigte Verlängerung der Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen und bedarf dessen Genehmigung. Bei Ablehnung ist das Fahrzeug pünktlich zurückzugeben. Bei mündlich vereinbarter Verlängerung bleiben die ursprünglichen Vertragsbedingungen gültig. Ohne Genehmigung verliert der Mieter alle Rechte aus dem Mietvertrag, einschließlich des Versicherungsschutzes. Für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer fallen folgende Kosten an:
•Bis 29 Minuten Verspätung: kostenfrei
•30 bis 59 Minuten Verspätung: 50 % des Tagesmietpreises
•Ab 60 Minuten Verspätung: TagesmietpreisDer Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
4.Mietpreis und Kaution: Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben. Bei Zahlung mittels Kreditkarte ist der Vermieter berechtigt, eventuelle Schäden und weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis über die Kreditkarte abzurechnen.
5.Rückgabeort und -zeit: Das Mietfahrzeug ist am vereinbarten Ort und innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden.
6.Aufrechnungsverbot: Der Mieter ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.Versicherung und Selbstbehalt: Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR je Schadenfall. Im Schadensfall (bei Verschulden, Wildschäden, Hagel, Sturmschäden und Naturkatastrophen) trägt der Mieter diesen Selbstbehalt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, sondern kann die Schäden auch über den Selbstbehalt des Mieters decken. Der Mieter hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters bezüglich der Inanspruchnahme der Versicherung. Zusätzlich zum Selbstbehalt werden dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von €300 in Rechnung gestellt . Höhere Aufwendungen des Vermieters können ebenfalls geltend gemacht werden.
D. Verhalten bei Unfällen und Schäden
1.Meldepflicht: Bei Unfällen, Schäden, Brand, Diebstahl oder Wildschäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden ohne Beteiligung Dritter.
2.Beweissicherung: Der Mieter hat alle notwendigen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen, insbesondere Namen und Adressen von Unfallbeteiligten und Zeugen zu notieren sowie Skizzen und Fotos anzufertigen.
3.Schuldanerkenntnis: Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben oder Vorschüsse leisten.
E. Haftung des Vermieters
1.Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
F. Haftung des Mieters
1.Umfang der Haftung: Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, sofern diese durch ihn oder einen berechtigten Lenker verursacht wurden oder auf einer Verletzung der Mietvertragsbedingungen beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Alkohol- und Drogenverbot, die Überlassung an unberechtigte Dritte oder die Nichteinhaltung der Nutzungsbeschränkungen. In solchen Fällen entfällt der Versicherungsschutz vollständig, und der Mieter haftet in vollem Umfang.
G. Stornobedingungen
1.Stornogebühren: Im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
•Bis [Anzahl] Tage vor Mietbeginn: [Prozentsatz]% des Mietpreises.
•Bis [Anzahl] Tage vor Mietbeginn: [Prozentsatz]% des Mietpreises.
•Weniger als [Anzahl] Tage vor Mietbeginn: [Prozentsatz]% des Mietpreises.Der Mieter hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
H. Gerichtsstand
1.Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist Lienz.
I. Datenschutz
1.Datenerhebung und -verarbeitung: Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters und der berechtigten Lenker zur Abwicklung des Mietvertrages, für Serviceleistungen, zur Archivierung, zur Schadensabwicklung, für Verwaltungs- und Strafverfahren sowie zur Fahrzeugauslesung. Der Mieter erklärt sich mit der Unterzeichnung des Vertrages hiermit einverstanden.
2.Haftung bei Beschlagnahmung: Sollte das Fahrzeug aufgrund schnellen oder unsachgemäßen Fahrens von der Polizei beschlagnahmt werden, trägt der Mieter die volle Haftung. Für die Dauer der Beschlagnahmung ist der Mieter verpflichtet, die vollen Tagespreise gemäß den gültigen Tarifen des Vermieters zu entrichten. Mit der Unterzeichnung akzeptiert der Mieter diese Regelung.
J. Schlussbestimmungen
1.Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2.Änderungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: 01.07.2026, Peak Drive Cars, Claus Waldner, Gaimbergstrasse 22,9990 Nußdorf/Debant